FAMILIENRECHT.

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ANSPRECHPARTNER

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Heiner Höfken

Ann-Kathrin Schönemann-Montavon

FAMILIENRECHT

Kaum ein Rechtsgebiet ist so emotional behaftet wie das Familienrecht. Doch gerade dann ist es wichtig, dass Sie kompetente und gewissenhafte Spezialisten an Ihrer Seite haben, die Sie in sämtlichen Situationen beraten, welche mit diesem umfassenden Rechtsgebiet in Verbindung stehen.

In jeder Beziehung kann rechtliche Beratung sinnvoll sein. Dies gilt für den Fall einer Eheschließung, aber auch wenn Sie in einer nichtehelichen Partnerschaft leben. Vor einer Heirat –oder auch noch danach- kann der Abschluss eines Ehevertrages ratsam sein. Aber auch wenn Sie ohne Trauschein zusammen leben, gemeinsame Kinder mit Ihrem Partner haben oder wirtschaftliche Verbindungen bestehen (z.B. eine gemeinsame Immobilie) sind vertragliche Vereinbarungen immer zu empfehlen.

Sollte eine bereits geschlossene Ehe geschieden werden, sind hiermit eine Vielzahl von Fragen zu klären: Was geschieht mit dem gemeinsamen Heim und dem gemeinsamen Hausrat? Wer übernimmt die elterliche Sorge für die Kinder? Wer bekommt das Aufenthaltsbestimmungsrecht? Wie hoch ist der Kindesunterhalt? Wie ist das Umgangsrecht zu regeln? Wann und wie oft darf ich meine Kinder sehen? Wie hoch ist der Trennungsunterhalt (zwischen Trennungszeitpunkt und Rechtskraft der Ehescheidung)? Wie hoch ist der Nachscheidungsunterhalt (ab Rechtskraft der Ehescheidung) und wie lange ist er zu zahlen? Wie hoch sind die Unterhaltsansprüche? Gibt es Zugewinnausgleichsanprüche (nach Vermögenszuwachs während der Ehezeit)? Was ist mit dem Versorgungsausgleich (Rentenanwartschaften)? Was passiert mit den gemeinsamen Schulden? Können die Schwiegereltern Schenkungen zurückverlangen?

Gerade im Grenzgebiet zu den Niederlanden und zu Belgien kann es auch problematisch sein, welches Land international zuständig ist. Wo ist der Scheidungsantrag einzureichen? Welches Recht ist anzuwenden? Diese Fragen können sich bereits stellen, wenn ein Partner nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, wenn die Ehe im Ausland geschlossen wurde, oder wenn ein Partner im Ausland lebt oder wenn dort gemeinsam gelebt wurde. Es kann schon ausreichend sein, wenn gemeinsame Kinder im Ausland leben oder gemeinsames Vermögen im Ausland vorhanden ist. Hier arbeiten wir bei Bedarf eng mit unseren Partnerkanzleien in den Niederlanden und in Belgien zusammen.

Auch unabhängig vom klassischen Eherecht beraten Sie unsere Spezialisten in Fragen des Elternunterhalts, der Vaterschaftsanerkennung, der Kindesannahme und der Adoption.

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